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   LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17   

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LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17 (https://dejure.org/2019,53063)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.02.2019 - 17 Sa 998/17 (https://dejure.org/2019,53063)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 17 Sa 998/17 (https://dejure.org/2019,53063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN) .

    Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 19, BAGE 160, 325; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN; aA [Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts und auch nur zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannte Umstände] BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe mwN, BAGE 112, 80) .

    Das pauschale Bestreiten einer entsprechenden Unternehmerentscheidung ist unbeachtlich, da angesichts des unstreitigen Sachverhalts unsubstantiiert (vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 34) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17

    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hamburg, 19.11.2015 - 2 Sa 71/14

    Versetzung einer Flugbegleiterin bei Schließung des Stationierungsstandortes

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 30; 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 41 f.) .

    (2) Von Bedeutung ist dabei zunächst, dass der Tätigkeit einer Flugbegleiterin eine gewisse Volatilität stets innewohnt und die Erwartung der sozialen und sonstigen Vorteile eines ortsfesten Arbeitseinsatzes zu dauerhaft unveränderten Zeiten vom Vertragszweck von vornherein nicht gedeckt sein kann (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 46) .

    Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Belastungen des Wegs zur und von der Arbeit zu tragen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 46) .

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Daher konnte der Änderungsschutz eventualiter unter der auflösenden Bedingung gestellt werden, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem (Haupt-)Antrag gegen eine auf dasselbe Ziel gerichtete einseitige Versetzung zu der Rechtsauffassung gelangt, die angestrebte Versetzung habe keiner Vertragsänderung bedurft (BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 13 ff., BAGE 154, 20) .

    Daher ist zur Klarstellung und zur Vermeidung sonst eintretender Rechtskraft die Entscheidung insoweit für gegenstandslos zu erklären (BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 27 ff., BAGE 154, 20) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 19, BAGE 160, 325; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN; aA [Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts und auch nur zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannte Umstände] BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe mwN, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hatte (st. Rspr. des BAG, etwa BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 20; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 19, BAGE 160, 325; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; zuletzt im Hinblick auf Versetzungen zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 f. mwN; aA [Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts und auch nur zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannte Umstände] BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe mwN, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Vielmehr ist die Kammer davon überzeugt - und zwar mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 -Rn. 73; 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 30 mwN; BGH 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - Rn. 23 mwN) , dass die im Verfahren vorgelegte Liste nebst Anschreiben vollständig übergeben worden ist.
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    Vielmehr ist die Kammer davon überzeugt - und zwar mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 -Rn. 73; 29. Januar 2015 - 2 AZR 280/14 - Rn. 30 mwN; BGH 11. November 2014 - VI ZR 76/13 - Rn. 23 mwN) , dass die im Verfahren vorgelegte Liste nebst Anschreiben vollständig übergeben worden ist.
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17
    e) Die Versetzung erweist sich auch nicht deshalb als "unwirksam" bzw. unverbindlich iSd. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, weil durch ihre Umsetzung ein Mitbestimmungsrecht der bei der Beklagten gebildeten Personalvertretung verletzt worden ist (zur dogmatischen Einordnung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei mitbestimmungspflichtigen Weisungen als Frage der Ausübung billigen Ermessens Wiebauer RdA 2013, 364; Kreutzberg-Kowalczyk in Bader/Bram § 1 KSchG Rn. 175g; zur Unwirksamkeitsfolge unabhängig von der Frage des billigen Ermessens 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - zu II 2 der Gründe; zur "individualrechtlichen Unwirksamkeit" mitbestimmungswidriger Weisungen sh.
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 185/17

    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

  • LAG Hessen, 07.03.2016 - 17 Sa 1603/14

    Versetzung; Stationierungsort; Heimatbasis; Umstationierung

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